Hausmeisterservice
Wer keine Zeit hat, sich um die anfallenden Arbeiten in seinem Mietshaus zu kümmern, sollte einen Hausmeisterservice engagieren. Zu diesem Service gehört das Mähen des Rasens ebenso wie das Auswechseln einer Glühlampe im Keller oder das Putzen der Treppe. Der Hausmeisterservice erledigt alle Arbeiten, die im Haus, bei den Mietern und rund um das Haus anfallen, schnell und stets zuverlässig. Die Arbeiten eines Hausmeisterservices sind vielfältig und wer diesen Beruf ausüben möchte, sollte nach Möglichkeit Handwerker von Beruf sein.

Der Mann für alle Fälle
Ein Hausmeister ist nicht nur der Mann, der alles fachkundig repariert und wieder instand setzt, er ist vielfach auch der Ansprechpartner für die Mieter im Haus, wenn sie Probleme haben. Zu den Aufgaben eines Hausmeisterservice gehört ebenfalls das Überwachen der technischen Anlagen, wie etwa der Heizungsanlage. Der Besitzer des Hauses kann in einem Vertrag mit dem Hausmeister zudem die einzelnen Serviceleistungen festhalten, die regelmäßig durchgeführt werden müssen. Die Pflege des Gartens oder der Winterdienst in der kalten Jahreszeit können Teil der Vereinbarung sein. Der Hausmeister wechselt die Glühbirnen im Treppenhaus und kümmert sich darum, dass die Mieter keine Probleme mit den sanitären Anlagen haben.
Arbeiten in unterschiedlichen Intervallen
Zu einem Hausmeisterservice gehört es auch, dass bestimmte Arbeiten in unterschiedlichen Intervallen durchgeführt werden. So kann der Eigentümer des Hauses immer sicher sein, dass alle anfallenden Arbeiten, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, regelmäßig erledigt werden. Die einzelnen Intervalle sollten ebenso im Vertrag festgehalten werden. An der Anzahl der Arbeiten, die in einem bestimmten Turnus zu machen sind, orientiert sich auch, was der Hausmeisterservice kostet. Aufgaben, die die Verwaltung der Liegenschaft betreffen, gehören in der Regel nicht zu den klassischen Aufgaben, die ein Hausmeisterservice durchführt.
Die Eigentümer fragen
In einem Mietshaus muss der Eigentümer die Mieter nicht fragen, ob sie mit einem Hausmeisterservice einverstanden sind. Ganz anders sieht das bei einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen aus, denn hier muss die Gemeinschaft der Eigentümer mehrstimmig für diesen Service sein. So müssen die Eigentümer außerdem entscheiden, wie viel der Hausmeisterservice kosten soll und wie diese Kosten anteilig geregelt werden. Der Besitzer eines Mietshauses wird die Kosten für den Hausmeisterservice hingegen auf die Mieter des Hauses umlegen.
