Winterdienst

Waren es in früheren Zeiten die Bewohner der Erdgeschosswohnungen, die sich um den Winterdienst gekümmert haben, so kann dieser Winterdienst heute zu den Aufgaben eines Hausmeisters gehören. Der Winterdienst umfasst einige Pflichten, wie etwa das Schneeräumen und Streuen des Bürgersteigs. Zudem müssen die Garageneinfahrten vom Schnee und vom Glatteis befreit und die an der Dachrinne hängenden Eiszapfen entfernt werden. Heute haben die Bewohner kaum noch etwas mit dem Winterdienst zu tun, da viele Besitzer von Eigentumswohnungen und auch viele, die eine Mietshaus besitzen, einen professionellen Winterdienst beauftragen, für die nötige Sicherheit bei Eis und Schnee zu sorgen.

Der Winterdienst kommt auch am Wochenende

Schnee und Eis kümmern sich nicht darum, ob es ein normaler Werktag, ein Feiertag oder Wochenende ist. Der Schnee fällt weiter und das Eis gefriert auf den Gehwegen und den Treppen. So etwas kann schnell sehr gefährlich werden, daher ist es wichtig, dass ein professioneller Winterdienst, wenn die Wetterlage es erfordert, so schnell wie möglich zur Stelle ist. Winterdienste sind nicht selten ein Teil der Gebäudereinigung. Der Hausbesitzer kann individuell mit der Gebäudereinigungsfirma vereinbaren, dass die Mitarbeiter auch an Wochenenden und Feiertagen kommen, um Schnee und Eis von den Treppen zu beseitigen und alle zum Haus führenden Wege sowie die Bürgersteige vor dem Haus zu streuen. Setzt der Schneefall in der Nacht ein oder sinken die Temperaturen nachts weit unter den Gefrierpunkt, dann kommt der Winterdienst schon in den frühen Morgenstunden, um Schnee und gefährliches Glatteis zu beseitigen.

Winterdienst ist Pflicht

Nach dem Gesetz ist jeder Haus- und Grundstücksbesitzer dazu verpflichtet, die zu seinem Haus gehörenden Bereiche im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Wird diese Auflage nicht befolgt und es stürzt jemand und verletzt sich dabei, dann kann es für den Besitzer des Hauses richtig teuer werden. Hat derjenige, der gestürzt ist, Nachteile wie beispielsweise Verdienstausfälle, dann kann er den Hausbesitzer verklagen, Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, ist es immer die bessere Entscheidung, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen, der rund um das Grundstück den Schnee wegräumt, das Eis beseitigt und auch die Gehwege, den Bürgersteig und die Treppen streut.